Nach Arzneimittelgesetz müssen Ergebnisberichte zu bestimmten klinischen Prüfungen (Studien) am Menschen bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingereicht werden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Paul-Ehrlich-Institut). Anschließend werden sie unter PharmNet.Bund veröffentlicht.
Ergebnisbericht einreichen
In welchen Fällen ein Ergebnisbericht bei der Bundesoberbehörde einzureichen ist, ist in der Bekanntmachung zu § 42b des Arzneimittelgesetzes genau beschrieben (s.u.).
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