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Ergebnisberichte klinischer Prüfungen

Nach Arzneimittelgesetz müssen Ergebnisberichte zu bestimmten klinischen Prüfungen (Studien) am Menschen bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingereicht werden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Paul-Ehrlich-Institut). Anschließend werden sie unter PharmNet.Bund veröffentlicht.

Ergebnisbericht einreichen

In welchen Fällen ein Ergebnisbericht bei der Bundesoberbehörde einzureichen ist, ist in der Bekanntmachung zu § 42b des Arzneimittelgesetzes genau beschrieben (s.u.).

Ergebnisbericht einreichen (zum Formular)

Veröffentlichung

Die zuständige Bundesoberbehörde prüft den eingereichten Ergebnisbericht und leitet ihn zur Veröffentlichung an das DIMDI weiter.

Ergebnisberichte recherchieren Sie in der Anwendung "Klinische Prüfungen" und im Arzneimittelinformationssystem des Bundes und der Länder.

Letzte Änderung: 30.03.22

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