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Herstellungs-/ Einfuhrerlaubnisse und GMP-Zertifikate

Die Anwendung "Erlaubnisse und GMP-Zertifikate" (kurz: "GMP-Register") dient zur Erfassung und Recherche von Herstellungs- und Einfuhrerlaubnissen sowie GMP-Zertifikaten von Einrichtungen, die Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen. Erfassen dürfen Landesbehörden. Bestimmte übergeordnete Behörden dürfen zudem über die Rechercheanwendung das GMP-Register nutzen.

Zugangsdaten werden über das Formular unter "Unterstützende Informationen" beim BfArM beantragt.

Erfassung und Recherche

Die Anwendung besteht aus jeweils einer Datenbank für Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse sowie für GMP-Zertifikate. Die Eingabe erfolgt über die jeweilige Erfassanwendung, die Recherche über die jeweilige Rechercheanwendung.

Wer eine Eingabe- und Rechercheberechtigung für das GMP-Register besitzt, kann nach einmaligem Einloggen zwischen der Erfass- und Rechercheanwendung hin- und herwechseln.

Wichtiger Hinweis

In Absprache mit der ZLG sind ab sofort die Rechtsgrundlagen an die CoUP Rev 19.1 angepasst. Weitere Informationen folgen.

Europäisches Informationssystem EudraGMDP

Freigegebene Daten in den beiden Datenbanken werden regelmäßig an die Europäische Datenbank EudraGMDP übertragen und sind dort in Teilen für die Öffentlichkeit recherchierbar.

Letzte Änderung: 02.01.24

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