In Deutschland vertriebene Arzneimittel müssen nach bestimmten Verfahren zugelassen werden. Diese Verfahren sind im Arzneimittelgesetz (AMG) festgelegt.
Eine Standardzulassung ist eine Zulassungsform für die Arzneimittel, die vom im AMG vorgeschriebenen Verfahren freigestellt sind.
Über die Anwendung "Elektronische Standardzulassungen" wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Nutzung einer Standardzulassung angezeigt. Damit kommen die Anzeigenden ihrer gesetzlichen Meldeverpflichtung nach. Sie können ihre Standardzulassungen online einsehen und individualisieren.