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PharmNet.Bund » TFG-§ 9-Register

TFG-§ 9-Register (Blutstammzelleinrichtungen-Register)

Das TFG-§ 9-Register ist ein für die Öffentlichkeit zugängliches Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen. Rechtliche Grundlage für die Errichtung dieses Registers bildet § 9 Absatz 2 des Transfusionsgesetzes (TFG).

Das TFG-§ 9-Register enthält die von den zuständigen Behörden der Länder zur Verfügung gestellten Angaben zur Identifikation und Erreichbarkeit der Einrichtungen sowie zu den Tätigkeiten und zur Art und Bezeichnung der Blutstammzellzubereitungen, für die jeweils die Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis erteilt worden ist. Der genaue Inhalt des TFG-§ 9-Registers ist in § 2 der Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung (BERV) festgelegt.

Folgende Felder sind zu den Einrichtungen recherchierbar:

  • Art der Blutstammzellzubereitungen
  • Name, PLZ, Ort sowie Bundesland der Einrichtung
  • Tätigkeiten

Sie gelangen über den untenstehenden Button "Recherche" direkt in das TFG-§ 9-Register. Die Recherche ist kostenfrei, die Dokumentausgabe ist entgeltpflichtig: Sofern Sie nach der Recherche kostenpflichtige Dokumente aufrufen möchten, können Sie diese über eine Warenkorbfunktion per Kreditkarte bezahlen [Pay-Per-View (PPV)-Verfahren]. Ein Datenbankdokument kostet 2,50 € inkl. MwSt; es gilt ein Mindestumsatz von 5 € pro Bestellvorgang. Kostenpflichtig abgerufene Dokumente werden zum Druck oder zum Speichern zur Verfügung gestellt. Beim DIMDI nutzen Vertragskunden das TFG-§ 9-Register zu vergünstigten Konditionen: Einstieg zur DIMDI Premium-Recherche.

Informationen zum Registerinhalt können Sie sich im Beispieldokument (PDF, 704 kB) anzeigen lassen.

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen (PDF, 28 kB).


TFG-§ 9-Register



     Letzte Änderung: 15.01.10 andkai

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