PharmNet.Bund - Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register


Schnellnavigation

Befehlstasten/Accesskeys


Abschnittsende: zur Schnellnavigation

globaler Servicebereich

Logos von PharmNet.Bund und dem Bundesministerium für Gesundheit Startseite PharmNet.Bund Externer Link öffnet in neuem Fenster
Abschnittsende: zur Schnellnavigation

Navigation

Seiteninhalt/Textbeginn

PharmNet.Bund » Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register

Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register

Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler sind verpflichtet, Art und Menge der von ihnen ab 1. Januar 2011 an Tierärzte abgegebenen Arzneimittel mitzuteilen.

Die Mitteilungspflicht besteht für Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen:

  • Stoffe mit antimikrobieller Wirkung
  • Stoffe, die in einer der Anlagen der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung aufgeführt sind.

Mitteilungspflichtig sind pharmazeutische Unternehmer und Großhändler, die entsprechende Arzneimittel an einen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Tierarzt zur Verwendung im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke abgeben.

Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register



Passwort vergessen?
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler können hier ihre


 Unterstützende Informationen:

Rechtliche Grundlagen:

Das Verfahren wurde am 22. November im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die rechtlichen Grundlagen bilden § 47 Abs. 1c Arzneimittelgesetz und die DIMDI-Arzneimittelverordnung (§ 1 Abs. 1  Satz 3, § 2 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1 und 2 und § 4).

     Letzte Änderung: 06.02.12 a.binhei

PharmNet.Bund » Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register
Logos der Partnerbehörden von PharmNet.Bund.de DIMDI: Externer Link öffnet in neuem Fenster BVL: Externer Link öffnet in neuem Fenster BfArM: Externer Link öffnet in neuem Fenster RKI: Externer Link öffnet in neuem Fenster PEI: Externer Link öffnet in neuem Fenster ZLG: Externer Link öffnet in neuem Fenster