Meldeverfahren
Die Daten für das Register sind ab dem 1. Januar 2011 zu erfassen. Der Mitteilungszeitraum umfasst ein Kalenderjahr. Die Meldung muss bis zum Ende des ersten Quartals des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Erstmalig müssen die Daten aus dem Kalenderjahr 2011 gemeldet werden (bis spätestens 31. März 2012).
Die Daten werden elektronisch per Datei-Upload an PharmNet.Bund übermittelt.
Die notwendige Struktur der Daten und formale Kriterien über zu verwendende Formate finden Sie im XML-Schema:
XML-Schema 1.0 für das Jahr 2011 (XSD, 9 kB)
Beispiel für eine Meldedatei (XML, 2 kB)
Folgende Datenelemente werden übermittelt:
- Identifikationsnummer
Für pharmazeutische Unternehmer: PNR-Nummer, mit der sie beim BVL gemeldet sind
Für Großhändler: PNR-Nummer, die sie bei der Beantragung der Zugangsdaten erhalten
- Name
Name des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers
- Meldejahr
Kalenderjahr, für das die Meldung erfolgt
- Länderkennzeichen
Land, in dem sich die Praxis des Tierarzt befindet, an den mitteilungspflichtige Arzneimittel abgegeben wurden
- PLZ-Bereich
Die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl der Tierarztpraxen, an die mitteilungspflichtige Arzneimittel abgegeben wurden
- ZNR
Zulassungsnummer des mitteilungspflichtigen Arzneimittels
- Packungsgrößenfaktor
Er beschreibt die Größe der Handelspackung eines Arzneimittels. Jede Packungsgröße besitzt einen eigenen Faktor (siehe Liste der mitteilungspflichtigen Arzneimittel).
- Abgabemenge Packungen
Die Anzahl der im Kalenderjahr an den betreffenden Postleitzahlenbereich abgegebenen Handelspackungen des Arzneimittels
Die Datenelemente werden aufgetrennt nach Packungsgrößen übermittelt. Alternativ ist eine Meldung der Gesamtmenge eines Arzneimittels pro Zulassungsnummer möglich. Dann werden anstelle des Packungsgrößenfaktors und der Abgabemenge der Packungen folgende Datenelemente übermittelt:
- Gesamtmenge Arzneimittel
Die im Kalenderjahr pro Postleitzahlenbereich abgegebene Gesamtmenge des Arzneimittels pro ZNR
- Einheit
Die Einheit der Gesamtmenge eines Arzneimittels. Sie muss mit der Einheit der Bezugsmenge in der Liste der mitteilungspflichtigen Arzneimittel übereinstimmen (Beispiel: ml, g, Stück bzw. davon ableitbare Maßeinheiten wie l, kg).
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