BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Meldung des Stufenplanbeauftragten

Gemäß § 63a Absatz 3 AMG sind gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden die Stufenplanbeauftragten und jeder Wechsel mitzuteilen.

Weiterführende Informationen stehen auf der BfArM-Website zur Verfügung: Stufenplanbeauftragter / Inspektionen

Wichtiger Hinweis

Am Dienstag, den 20. Mai 2025 wird es zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten zu einer Betriebsunterbrechung für die PharmNet.Bund-Datenbank-Anwendungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stufenplanbeauftragter

Anwendung zur Übersicht der gemeldeten Stufenplanbeauftragten

Stufenplanbeauftragter

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