Meldung des Stufenplanbeauftragten
Gemäß § 63a Absatz 3 AMG sind gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden die Stufenplanbeauftragten und jeder Wechsel mitzuteilen.
Weiterführende Informationen stehen auf der BfArM-Website zur Verfügung: Stufenplanbeauftragter / Inspektionen