BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Arzneimittel-Großhändler

Großhändler dürfen Arzneimittel nur beim Hersteller oder anderen Inhabern einer Großhandelserlaubnis beziehen. Bei anderen Großhändlern müssen sie dabei überprüfen, ob diese die Grundsätze und Leitlinien der guten Vertriebspraxis einhalten. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob der liefernde Großhändler eine Großhandelserlaubnis besitzt.

Diese Kontrolle muss grenzüberschreitend möglich sein, um den sicheren Handel zwischen legitimierten Unternehmen innerhalb der europäischen Union sicherzustellen. Hierzu dient die von der European Medicines Agency betriebene EudraGMDP-Datenbank.

Dort sind alle ausgestellten Herstellungserlaubnisse und Großhandelserlaubnisse sowie die nach einer Inspektion ausgestellten GMP- und GDP-Zertifikate öffentlich zugänglich.