Änderungsanzeigen
Diese Anwendung ermöglicht den pharmazeutischen Unternehmen zum einen nationale Änderungsanzeigen unter Nutzung der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinterlegten Daten zu erstellen, zum anderen die erzeugten Änderungsanzeigen und Variations direkt an das BfArM zu übermitteln.
Zusammen mit anderen PharmNet.Bund-Anwendungen ist die Anwendung ein Element der Kommunikationsplattform zwischen BOB und Antragstellern. Sie wird fortlaufend an geänderte Erfordernisse und modifizierte gesetzliche Anforderungen angepasst.
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 26.10.2023 nicht mehr möglich ist Variations gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 über die der Anwendung „elektronische Änderungsanzeigen“ einzureichen. Das Versenden von Änderungsanzeigen nach § 29 AMG und Meldungen bleibt davon unberührt und ist weiterhin über das PharmNet.Bund Portal erforderlich.
Mit der Abschaltung des Variationzweigs entfällt die doppelte Einreichung von Variationsanträgen via PharmNet.Bund und CESP. Aufgrund einer Verfahrensumstellung wird die zusätzliche Einreichung von Variations über das PharmNet.Bund-Portal nicht mehr benötigt. Variations sind ab dem 26.10.2023 ausschließlich über das CESP Portal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass auch bereits angelegte, noch nicht versendete Variations, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingereicht werden können.