BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ergebnisberichte klinischer Prüfungen

Gemäß § 42b Arzneimittelgesetz müssen Ergebnisberichte zu bestimmten klinischen Prüfungen (Studien) am Menschen bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingereicht werden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Paul-Ehrlich-Institut). Anschließend werden sie unter PharmNet.Bund veröffentlicht.

Ergebnisbericht einreichen

Nach neuem Recht sind gemäß § 42b Absatz 1 AMG Ergebnisberichte aus Studien in Drittstaaten zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der zuständigen Bundesoberbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung oder Änderung, soweit die Änderung auf konfirmatorischen klinischen Prüfungen beruht, der Zulassung oder der Genehmigung für das Inverkehrbringen zur Verfügung zu stellen.

Neues Einreichungsportal

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde das Einreichungsportal neu entwickelt. Das neue Portal soll für alle neuen Ersteinreichungen genutzt werden mit Studien in Drittstaaten in der Zuständigkeit des BfArM nach § 77 AMG.

Die Arzneimittel des PEI werden im nächsten Schritt in das neue Einreichungs­portal aufgenommen.
Für Einreichungen für Arzneimittel in der Zuständigkeit des PEI steht das bisherige Einreichungsportal zur Verfügung, siehe unten.

Ergebnisberichte klinischer Prüfungen

Anwendung zur Einreichung von Ergebnisberichten klinischer Prüfungen gemäß § 42b AMG (in der Zuständigkeit des BfArM)

Ergebnisberichte einreichen

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Informationen und Anleitungen siehe Service-Bereich:
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Bisheriges Einreichungsportal

Für Nachreichungen oder Einreichungen nach altem Recht (Übergangsphase), sowie für Arzneimittel in der Zuständigkeit des PEI steht das bisherige Einreichungsportal noch bis Ende 2025 hier zur Verfügung:

Veröffentlichung

Die zuständige Bundesoberbehörde prüft den eingereichten Ergebnisbericht und leitet ihn zur Veröffentlichung weiter.

Für die Recherche nach Ergebnisberichten stehen folgende Anwendungen zur Verfügung: