BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Nichteinreichung Verlängerungsanträge

Pharmazeutische Unternehmer können über diese Anwendung Erklärungen zu den Gründen der Nichteinreichung eines Verlängerungsantrages gemäß § 29 Absatz 1g AMG auf elektronischem Weg einreichen.

Die erweiterte Mitteilungsverpflichtungen gemäß § 29 Abs. 1g AMG bestehen seit dem 28. Oktober 2013.

Weiterführende Informationen zu den Mitteilungsverpflichtungen stehen auf der Internetseite des BfArM unter Schriftlicher Verzicht zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Am Dienstag, den 20. Mai 2025 wird es zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten zu einer Betriebsunterbrechung für die PharmNet.Bund-Datenbank-Anwendungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nichteinreichung Verlängerungsanträge

Anwendung zur elektronischen Erklärung zu den Gründen der Nichteinreichung eines Verlängerungsantrages

Nichteinreichung Verlängerungsanträge

Keine Zugangsdaten vorhanden?
Informationen und Anleitungen siehe Service-Bereich:
Zugangsdaten beantragen und Benutzerverwaltung