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Nichteinreichung Verlängerungsanträge

Pharmazeutische Unternehmer können über diese Anwendung Erklärungen zu den Gründen der Nichteinreichung eines Verlängerungsantrages gemäß § 29 Absatz 1g AMG auf elektronischem Weg einreichen.

Die erweiterte Mitteilungsverpflichtungen gemäß § 29 Abs. 1g AMG bestehen seit dem 28. Oktober 2013.

Weiterführende Informationen zu den Mitteilungsverpflichtungen stehen auf der Internetseite des BfArM unter Schriftlicher Verzicht zur Verfügung.

Nichteinreichung Verlängerungsanträge

Anwendung zur elektronischen Erklärung zu den Gründen der Nichteinreichung eines Verlängerungsantrages

Nichteinreichung Verlängerungsanträge

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