Produktinformationstexte
Gemäß §§ 11 Abs. 1a, 11a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) ist die Einreichung von aktuellen Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformation) gefordert. Diese aktuellen Textversionen werden gemäß § 34 AMG der Öffentlichkeit in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den Texten, die über die Fachanwendung Produktinformationstexte (PIT) einzureichen sind, um die letzte zugestimmte Textversion der Fach- und Gebrauchsinformation nach positivem Abschluss der letzten textrelevanten regulatorischen Aktivität.
Neben den verpflichtend einzureichenden deutschsprachigen Versionen besteht die Möglichkeit die zugehörigen bestätigten englischen Textversionen ebenfalls hochzuladen.
Die Fachanwendung Produktinformationstexte löst das vorherige Verfahren der Einreichung mittels E-Mail nach dem so genannten "AMG-EV-Verfahren" ab.