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Meldung des Stufenplanbeauftragten

Gemäß § 63a Absatz 3 AMG sind gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden die Stufen­plan­beauftragten und jeder Wechsel mitzuteilen. Mit der Fachanwendung "Stufenplanbeauftragter" werden diese Meldungen zum Stufenplanbeauftragten und zur Vertretung des Stufenplanbeauftragten übermittelt.

Weiterführende Informationen stehen auf der BfArM-Website zur Verfügung: Stufenplanbeauftragter / Inspektionen

Stufenplanbeauftragter

Anwendung zur Meldung und Änderung des Stufenplanbeauftragten

Stufenplanbeauftragter

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