BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Meldung des Stufenplanbeauftragten

Gemäß § 63a Absatz 3 AMG sind gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden die Stufen­plan­beauftragten und jeder Wechsel mitzuteilen. Mit der Fachanwendung "Stufenplanbeauftragter" werden diese Meldungen zum Stufenplanbeauftragten und zur Vertretung des Stufenplanbeauftragten übermittelt.

Weiterführende Informationen stehen auf der BfArM-Website zur Verfügung: Stufenplanbeauftragter / Inspektionen

Wichtiger Hinweis

Am Dienstag, den 20. Mai 2025 wird es zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten zu einer Betriebsunterbrechung für die PharmNet.Bund-Datenbank-Anwendungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stufenplanbeauftragter

Anwendung zur Meldung und Änderung des Stufenplanbeauftragten

Stufenplanbeauftragter

Keine Zugangsdaten vorhanden?
Informationen und Anleitungen siehe Service-Bereich:
Zugangsdaten beantragen und Benutzerverwaltung