BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Meldung aktiver Wirkstoffhersteller (ALBVVG)

Gemäß § 52b Absatz 3e und 3f AMG sind dem BfArM die Herstellungsstätten der bei der Herstellung des Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe mitzuteilen.

Weiter sind diese Informationen auf der Grundlage des § 130a Absatz 8a und 8b SGB V dem BfArM zur Verfügung zu stellen. Mit dem Meldeportal können die Daten qualitätsgesichert erfasst und übermittelt werden.

Wirkstoffhersteller (ALBVVG)

Anwendung zur Meldung aktiver Wirkstoffhersteller im Rahmen des ALBVVG

Wirkstoffhersteller (ALBVVG)

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