Meldung aktiver Wirkstoffhersteller (ALBVVG)
Gemäß § 52b Absatz 3e und 3f AMG sind dem BfArM die Herstellungsstätten der bei der Herstellung des Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe mitzuteilen.
Weiter sind diese Informationen auf der Grundlage des § 130a Absatz 8a und 8b SGB V dem BfArM zur Verfügung zu stellen. Mit dem Meldeportal können die Daten qualitätsgesichert erfasst und übermittelt werden.