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Das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder

Über das PharmNet.Bund-Portal werden Arzneimittel-Daten der Bundesoberbehörden zentral und transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Behörden und pharmazeutische Unternehmer finden Anwendungen zur Übermittlung, Zulassung und Registrierung von Arzneimittel-Daten.

Bitte beachten Sie, dass es ab dem 26.10.2023 nicht mehr möglich ist Variations gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 über die der Anwendung "elektronische Änderungsanzeigen" einzureichen. Das Versenden von Änderungsanzeigen nach § 29 AMG und Meldungen bleibt davon unberührt und ist weiterhin über das PharmNet.Bund Portal erforderlich.

Mit der Abschaltung des Variationzweigs entfällt die doppelte Einreichung von Variationsanträgen via PharmNet.Bund und CESP. Aufgrund einer Verfahrensumstellung wird die zusätzliche Einreichung von Variations über das PharmNet.Bund-Portal nicht mehr benötigt. Variations sind ab dem 26.10.2023 ausschließlich über das CESP Portal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass auch bereits angelegte, noch nicht versendete Variations, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingereicht werden können.

Öffentlich zugängliche Informationen

Administrativen Daten wie Name, Darreichungsform oder Zulassungsnummer von Arzneimitteln, inklusive Fach- und Gebrauchsinformationen, finden Sie im Arzneimittel-Informationssystem. Des Weiteren stehen Datenbanken zu den verschiedensten Themenbereichen zur Verfügung:

  • Arzneimittel-Informationssystem
  • Arzneimittel-Großhändler und -Vermittler
  • Klinische Prüfungen
  • Lieferengpässe

Für Unternehmen

Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler können Anträge für verschiedene Verfahren bei den Bundesoberbehörden elektronisch einreichen. Dazu zählen:

  • Änderungsanzeigen und Standardzulassungen
  • Sunset Clause
  • Chargenfreigaben
  • Klinische Prüfungen und Ergebnisberichte
  • Tierarzneimittel-Abgabemengen
  • Produktinformationstexte
  • Lieferengpässe
  • Meldung des Stufenplanbeauftragten
  • Meldung aktiver Wirkstoffhersteller

Für Behörden

Mitarbeiter von Bundesober- und Landesbehörden nutzen PharmNet.Bund, um nationale Daten zu recherchieren und zu erfassen. Der Zugriff zu den folgenden Anwendungen ist deshalb ausschließlich auf diesen Personenkreis beschränkt:

  • Sunset Clause
  • Chargenfreigaben
  • Clinical Trials
  • Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse, GMP-Zertifikate
  • Tierarzneimittel-Abgabemengen
  • Partnerinformationen
  • Produktinformationstexte
  • Lieferengpässe
  • Meldung des Stufenplanbeauftragten
Hinweis:

Die Benutzung der Bezeichnung PharmNet erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Cerner Deutschland GmbH, die als Anbieter von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen unter dieser Marke eine Software-Anwendung für die Verwaltung von Arzneimitteln in der hausinternen Apotheke von Krankenhäusern anbietet. Das BfArM und die Cerner Deutschland GmbH stehen nicht in einer geschäftlichen Verbindung.

PharmNet.Bund ist ein Kooperationsprojekt der deutschen Zulassungsbehörden – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – mit dem Robert Koch-Institut (RKI), das in enger Zusammenarbeit mit den für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder koordiniert durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) durchgeführt wird.

Letzte Änderung: 16.02.24

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