Die Anwendung "Erlaubnisse und GMP-Zertifikate" (kurz: "GMP-Register") dient zur Erfassung und Recherche von Herstellungs- und Einfuhrerlaubnissen sowie GMP-Zertifikaten von Einrichtungen, die Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen. Erfassen dürfen Landesbehörden. Bestimmte übergeordnete Behörden dürfen zudem über die Rechercheanwendung das GMP-Register nutzen.
Zugangsdaten werden über das Formular unter "Unterstützende Informationen" beim BfArM beantragt.
Die Anwendung besteht aus jeweils einer Datenbank für Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse sowie für GMP-Zertifikate. Die Eingabe erfolgt über die jeweilige Erfassanwendung, die Recherche über die jeweilige Rechercheanwendung.
Wer eine Eingabe- und Rechercheberechtigung für das GMP-Register besitzt, kann nach einmaligem Einloggen zwischen der Erfass- und Rechercheanwendung hin- und herwechseln.
Freigegebene Daten in den beiden Datenbanken werden regelmäßig an die Europäische Datenbank EudraGMDP übertragen und sind dort in Teilen für die Öffentlichkeit recherchierbar.
Letzte Änderung: 01.06.22
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