Tierarzneimittel-Abgabemengen
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler sind seit 1. Januar 2011 verpflichtet, Art und Menge der von ihnen an Tierärzte abgegebenen Arzneimittel jährlich mitzuteilen. Die Meldung erfolgt auf elektronischem Wege bis spätestens 31. März des dem Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres.
Das BfArM prüft die erfassten Meldedaten und ergänzt sie mit Angaben aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem.
Seit 03. Januar 2022: Erfassung über das BVL-Portal
Seit Januar 2022 erfolgt die Erfassung der Tierarzneimittel-Abgabemengen über die Webseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).