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Meldung aktiver Wirkstoffhersteller im Rahmen des ALBVVG

Gemäß § 52b Absatz 3e und 3f AMG sind dem BfArM die Herstellungsstätten der bei der Herstellung des Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe mitzuteilen.

Weiter sind diese Informationen auf der Grundlage des §130a Absatz 8a und 8b SGB V dem BfArM zur Verfügung zu stellen. Mit dem Meldeportal können die Daten qualitätsgesichert erfasst und übermittelt werden.

Zugang und Benutzerverwaltung

Für den Zugang zu Anwendungen gibt es eine rollenbasierte zentrale Authentifizierung und Registrierung. Die Rollen unterscheiden die Administration in der Bundesoberbehörde und die Repräsentation in einem Unternehmen oder einer Behörde. Weitere Nutzerinnen und Nutzer werden von der Repräsentation angelegt und verwaltet.

Informationen zur Einrichtung eines Zugangs und zur Benutzerverwaltung stehen in den unten aufgeführten Anleitungen.

Letzte Änderung: 26.04.24

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